Allgemeine Geschäftsbedingungen
Date: 09.04.2024; Language: DE; Version: 0424
1. BEREITSTELLUNG DER DIENSTLEISTUNG(EN)
weSystems stellt dem Kunden die Produkte und Services zur Verfügung, wie sie im (begrifflich im Folgenden zusammengefasst als) Serviceauftrag beschrieben sind (zusammenfassend als „Service“ bezeichnet), wobei der Serviceauftrag gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) erteilt und vereinbart wurde. weSystems und der Kunde können in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzeln, als eine „Partei“ und/oder gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden. weSystems behält sich das Recht vor, diesen Serviceauftrag vor dem Datum des Servicebeginns (siehe unten) nach eigenem, wirtschaftlich vernünftigem Ermessen abzulehnen. Die Erbringung der Dienste durch weSystems steht unter dem Vorbehalt der ständigen Verfügbarkeit von Kapazitäten und Einrichtungen und der eventuellen Beendigung des Betriebs.
2. LAUFZEIT DES DIENSTES UND ZUSAGEN
Vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts 8 wird der Service für die in der Servicebestellung angegebene Dauer erbracht („anfängliche Dienstdauer“). Sofern nicht eine der Parteien der anderen Partei neunzig (90) Tage vor Ablauf der Laufzeit dieses Serviceauftrags schriftlich kündigt, wird die Laufzeit dieses Serviceauftrags danach automatisch auf jährlicher Basis in vollem Umfang fortgesetzt (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), bis eine Partei diesen Serviceauftrag gemäß diesem Abschnitt oder Abschnitt 8 unten schriftlich kündigt. Die „Servicelaufzeit“ ist definiert als die anfängliche Dienstlaufzeit und die Laufzeit der Verlängerungsdienste zusammen.
3. SERVICE AKTIVIERUNG
3.1. Datum des Service-Beginns. Nachdem weSystems festgestellt hat, dass ein gelieferter Service den relevanten Service-Spezifikationen entspricht, wird weSystems den Kunden (schriftlich oder elektronisch) benachrichtigen, dass der Service aktiviert ist und zur Nutzung zur Verfügung steht („Start of Service Letter“). weSystems kann einzelne Services oder Standorte, die in diesem Serviceauftrag angegeben sind, schrittweise liefern, wenn sie bereit sind, was zu unterschiedlichen Terminen für den Servicebeginn für jeden schrittweise gelieferten Service oder Standort führen kann. Der Kunde verfügt über eine Frist von zwei (2) Werktagen, um weSystems mitzuteilen, dass er den Service ablehnt, weil er nicht den geltenden Service-Spezifikationen entspricht. Das „Datum des Servicebeginns“ ist der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) das Datum, an dem der Kunde beginnt, den Service zu anderen Zwecken als zu Testzwecken zu nutzen, oder (ii) das Datum des Schreibens zum Servicebeginn. Das Versäumnis des Kunden, den Service zu testen oder das Versäumnis, den Service zu nutzen, am oder nach dem Datum des Servicebeginn-Briefes zu testen oder zu verzögern, hindert weSystems nicht daran, dem Kunden den Service in Rechnung zu stellen.
3.2. Bereitschaft des Kunden. Verzögert sich der Termin des Servicebeginns aufgrund (i) der Nichteinhaltung der Pflichten des Kunden gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der anwendbaren Service Schedule, dem Abschnitt „Kommentar“ dieses Serviceauftrags oder einem anderen relevanten Vertragsdokument, (ii) der Nichteinhaltung der Bereitschaft des Kunden, die erforderlichen Verbindungseinrichtungen und Geräte bereitzustellen, damit weSystems einen Service erbringen kann, oder damit der Kunde einen erbrachten Service testen und in Betrieb nehmen kann, (iii) jede andere Handlung oder Untätigkeit des Kunden, die weSystems daran hindert, einen Dienst zu installieren oder zu liefern, kann weSystems nach eigenem Ermessen das Datum des Dienstbeginns als das Datum ansehen, an dem weSystems bereit ist, die Lieferung des entsprechenden Dienstes abzuschließen.
4. ABRECHNUNG, STEUERN, GEBÜHREN
4.1. weSystems berechnet dem Kunden jeden Service ab dem Datum des Servicebeginns. weSystems kann dem Kunden eine einmalige Gebühr („NRR“) für Dienstleistungen vor dem Datum des Beginns der Dienstleistung in Rechnung stellen. weSystems stellt dem Kunden auf elektronischem Wege Rechnungen aus, und der Kunde zahlt monatlich im Voraus für alle Services die in diesem Serviceauftrag festgelegten Gebühren zu den monatlich wiederkehrenden Raten („MRRs“), alle unbezahlten NRR-Gebühren und alle anwendbaren Verbrauchs-, Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwertsteuer- oder andere Steuern, Gebühren, Zuschläge und/oder Rückerstattungsgebühren, wie auch immer bezeichnet, die als Folge des Verkaufs der Services durch weSystems auferlegt oder genehmigt werden (zusammen „Steuern“). Nutzungsabhängige Gebühren oder Honorare werden im Abrechnungszeitraum nach Erbringung der Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Unterabschnitt 4.2. sind alle Zahlungen des Kunden im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Abzug oder Einbehalt von Steuern zu leisten. weSystems ist berechtigt, die Gebühren für eine verlängerte Servicelaufzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden anzupassen.
4.2. Wenn eine Steuer- oder Regierungsbehörde behauptet, dass der Kunde einen Abzug für Steuern oder aufgrund von Steuern in Bezug auf alle oder einen Teil der hierunter geleisteten Zahlungen hätte vornehmen sollen, stimmt der Kunde zu, den vom Kunden an weSystems zu zahlenden Bruttobetrag um den Betrag eines solchen Abzugs zu erhöhen und weSystems für Steuern zu entschädigen und weSystems auf einer Nachsteuerbasis von und gegen solche Steuern, Zinsen oder Strafen, die gegen weSystems in Verbindung damit erhoben oder geltend gemacht werden, schadlos zu halten. Wenn der Kunde weSystems eine gültige Direktzahlungsgenehmigung, eine Freistellungsbescheinigung für den Weiterverkauf, eine Umsatzsteuerfreistellungsbescheinigung oder eine andere anwendbare Freistellungsbescheinigung vorlegt, die für weSystems akzeptabel ist, wird weSystems nach Erhalt einer solchen Freistellungsbescheinigung und dem jährlichen oder sonstigen Nachweis der fortgesetzten Freistellung von Zeit zu Zeit die durch die Freistellungsbescheinigung(en) abgedeckten Steuern nicht in Rechnung stellen, wenn eine solche Freistellungsbescheinigung auf die erbrachten Dienstleistungen anwendbar ist. Eine Steuerbefreiungs-bescheinigung oder eine Wiederverkaufsbescheinigung ist nicht auf bestimmte Zuschläge anwendbar.
5. BEZAHLUNG
Alle Rechnungen sind bei Erhalt fällig, zahlbar per elektronischer Überweisung in verfügbaren Mitteln. Wenn ein unbestrittener Rechnungsbetrag nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum („Zahlungsdatum“) bei weSystems eingeht, kann weSystems zusätzlich zu allen anderen weSystems zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Abschnitt 8 genannten) nach eigenem Ermessen: (i) Zinsen in Höhe des niedrigeren Satzes von eineinhalb Prozent (1.(i) Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, beginnend mit dem Zahlungsdatum bis zum Datum des Zahlungseingangs bei weSystems, und/oder (ii) eine Leistungsgarantie in Form einer Vorauszahlung („Leistungsgarantie“) verlangen. Mit Ausnahme von gutgläubigen Streitigkeiten, die gemäß Abschnitt 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingereicht werden, unterliegen fällige Zahlungen nicht der Reduzierung, Aufrechnung oder Anpassung jeglicher Art durch den Kunden. Für den Fall, dass weSystems rechtliche Schritte einleitet, um die Eintreibung eines unbestrittenen fälligen Betrages im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dieses Serviceauftrags zu betreiben, ist der Kunde für alle weSystems entstandenen angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten verantwortlich und erklärt sich damit einverstanden, diese zu übernehmen.
6. KREDIT
weSystems behält sich das Recht vor, jederzeit eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit, der Kreditgeschichte und des Zahlungsverhaltens des Kunden vorzunehmen. weSystems kann als Bedingung für die Erbringung neuer Dienstleistungen oder die Fortsetzung der Dienstleistungen vom Kunden eine Zahlung zur Leistungsgarantie verlangen, wenn weSystems nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass der Kunde ein wesentliches Kreditrisiko darstellt oder der Kunde mit der Bezahlung von Rechnungen im Verzug ist. Für alle vom Kunden angeforderten Dienstleistungen, die eine solche Zahlung zur Leistungsgarantie übersteigen, muss der Kunde einen Betrag im Voraus bezahlen oder hinterlegen, der mindestens dem Betrag entspricht, um den der Kunde die Zahlung zur Leistungsgarantie übersteigt, um die Dienstleistungen weiterhin nutzen zu können.
7. UNSTIMMIGKEITEN
Wenn der Kunde einen Teil der Rechnung von weSystems vernünftigerweise und in gutem Glauben bestreitet, muss er weSystems innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich über diese Bestreitung informieren und den Grund für die Bestreitung und den bestrittenen Betrag genau angeben. Wenn der Kunde eine solche schriftliche Mitteilung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum einreicht, gelten die Rechnung und alle darin enthaltenen Kosten als korrekt und der Kunde verzichtet auf sein Recht, die Rechnung anzufechten. Die Anfechtung eines Teils der Rechnung durch den Kunden entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, den unbestrittenen Teil der Rechnung bis zum Zahlungsdatum zu bezahlen. Die Parteien werden nach Treu und Glauben verhandeln, um etwaige Streitigkeiten innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung des Kunden durch weSystems beizulegen. Beträge, die weSystems als fehlerhaft feststellt, werden auf der nächsten Rechnung des Kunden korrigiert. Alle strittigen Beträge, die weSystems als korrekt in Rechnung gestellt feststellt, sind vom Kunden nach Benachrichtigung und Aufforderung durch weSystems fällig und zahlbar, zusammen mit allen Gebühren, die weSystems gemäß Abschnitt 5 oben auferlegen kann.
8. BEENDIGUNG UND AUSSETZUNG
8.1. Durch weSystems. weSystems ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen oder diesen Dienstleistungsauftrag ganz oder teilweise zu stornieren oder zu beenden oder die Dienstleistungen ohne jegliche Haftung auszusetzen, wenn: (1) der Kunde es versäumt, alle unbestritten fälligen Beträge rechtzeitig zu zahlen, wenn der Kunde die Nichtzahlung nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über die Nichtzahlung durch weSystems behebt; (2) ein wesentlicher Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Abschnitts „Kommentare“ dieses Serviceauftrags oder eines anderen anwendbaren Vertragsdokuments, wenn der Kunde diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung von weSystems über diesen Verstoß behebt; (3) eine Insolvenz, ein Konkurs, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern, die Ernennung eines Treuhänders oder Konkursverwalters oder ein ähnliches Ereignis in Bezug auf den Kunden; oder (4) ein behördliches Verbot oder eine geforderte Änderung des hierunter bereitgestellten Service, die eine solche Kündigung erforderlich macht. Wenn der Service von weSystems aufgrund einer Nichtzahlung oder eines anderen Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ausgesetzt wird, wird davon ausgegangen, dass während der Aussetzung kein Serviceausfall (wie unten definiert) stattgefunden hat.
8.2. Durch den Kunden. Der Kunde kann die betroffene(n) Dienstleistung(en) aus Gründen, die wesentlich verletzt wurden, ohne jegliche Haftung jederzeit kündigen oder beenden, wenn: (1) bei einem wesentlichen Verstoß von weSystems gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Abschnitts „Kommentare“ dieses Serviceauftrags oder eines anderen anwendbaren Vertragsdokuments, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung durch den Kunden behoben wird; (2) bei Insolvenz, Konkurs, Abtretung zugunsten von Gläubigern, Einsetzung eines Treuhänders oder Konkursverwalters oder einem ähnlichen Ereignis in Bezug auf weSystems; oder (3) bei einem behördlichen Verbot oder einer geforderten Änderung des im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Service, die eine solche Kündigung erforderlich macht. Wenn der Kunde aus einem anderen Grund kündigt, muss er dies unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich an den Sitz der Gesellschaft mitteilen, vorbehaltlich der Zahlung von Gebühren für eine vorzeitige Kündigung gemäß Unterabschnitt 8.3. (unten).
8.3. Wenn (1) der Kunde diesen Serviceauftrag gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen Service vor dem Ende der Servicelaufzeit ohne Grund (wie oben in 8.2. definiert) oder aus Kulanz kündigt oder beendet; oder (2) weSystems diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder diesen Serviceauftrag/diese Service(s) vor dem Ende der Servicelaufzeit gemäß 8.1. (1), (2) oder (3) kündigt oder beendet, so hat der Kunde zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die weSystems nach diesem Vertrag, nach dem Gesetz oder nach dem Billigkeitsrecht zustehen, weSystems eine Gebühr für die vorzeitige Beendigung des Vertrages zu zahlen (als pauschalierten Schadensersatz und nicht als Vertragsstrafe), die folgender Höhe entspricht.
a) alle unbezahlten, erlassenen, ermäßigten und/oder amortisierten NRR-Gebühren, sofern in diesem Dienst angegeben
b) alle in der/den gekündigten Dienstbestellung(en) angegebenen MRR-Gebühren für alle verbleibenden Monate der noch nicht abgelaufenen Dienstlaufzeit(en); plus
c) in dem Umfang, der den Betrag unter (b) übersteigt, die gesamten von weSystems zu zahlenden Gebühren, Kosten, Ausgaben und Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatz und an Dritte zu zahlende Gebühren für die Abschaltung, vorzeitige Kündigung oder Beendigung des Dienstes) im Zusammenhang mit dem gekündigten oder beendeten Dienst/den Diensten.
8.4. Nach Ablauf oder Beendigung schuldet keine der Parteien der anderen weitere Aufgaben, Verpflichtungen oder Gegenleistungen; vorausgesetzt jedoch, dass der Ablauf oder die Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Auswirkungen auf die Rechte oder Verpflichtungen einer der Parteien hat, die vor dem Datum des Ablaufs oder der Beendigung entstanden sind, und dass weder der Kunde noch weSystems von Verbindlichkeiten befreit werden, die vor einer solchen Beendigung entstanden sind. weSystems wird jeden Antrag auf Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung durch den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen oder weniger bearbeiten, vorbehaltlich der Zahlung der Kosten für die vorzeitige Beendigung durch den Kunden. Der Kunde muss die Dienste bis zur tatsächlichen Trennung bezahlen, wenn eine Verzögerung der Trennung auf die Handlungen eines Drittanbieters zurückzuführen ist.
9. SERVICE PERFORMANCE UND MAINTENANCE
9.1. Im Falle einer Nichterfüllung der Ziele der anwendbaren Service Schedule(s) oder einer Unterbrechung des Service („Serviceausfall“) hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift und/oder ein Kündigungsrecht gemäß den anwendbaren Service Level Agreements und Service Schedules. Gutschriften und Stornierungsrechte werden erst nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung des Kunden über einen Serviceausfall durch weSystems bemessen und werden nur gewährt, wenn der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Auftreten des Serviceausfalls eine schriftliche Benachrichtigung über den Erhalt einer solchen Gutschrift und/oder eines solchen Stornierungsrechts übermittelt. Unter keinen Umständen gilt ein Serviceausfall als Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Service Schedule oder die Service Order.
9.2. Für die Verfügbarkeit und den Ausfall des Dienstes gelten folgende Ausnahmen: Ein Ausfall des Dienstes liegt nur dann vor, wenn der Dienst für den Kunden unbrauchbar wird, weil die Einrichtungen, die Ausrüstung oder das Personal von weSystems nicht in der Lage sind, den Dienst zu erbringen, und nur dann, wenn der Ausfall des Dienstes nicht auf (1) Fehler oder Fahrlässigkeit des Kunden oder seiner Auftragnehmer, Vertreter oder Nutzer zurückzuführen ist: (1) Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden oder seiner Auftragnehmer, Vertreter, Repräsentanten oder Nutzer; (2) der Ausfall von Verbindungseinrichtungen oder anderen Geräten, die nicht Teil des Dienstes oder der Einrichtungen von weSystems sind oder die weSystems nicht angemessen kontrollieren kann; (3) eine geplante Unterbrechung, Notfallwartung oder Routinewartung; oder (4) andere Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von weSystems liegen. weSystems wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, routinemäßige Wartungsarbeiten zu einvernehmlich festgelegten Zeiten durchzuführen.
10. HÖHERE GEWALT
Keine der Vertragsparteien ist in Verzug oder haftet anderweitig für einen Ausfall, eine Verzögerung oder ein Versäumnis ihrer Leistungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Serviceauftrags, soweit ein solcher Ausfall, eine solche Verzögerung oder ein solches Versäumnis auf Ursachen oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Vertragspartei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, die Elemente, ungünstige Witterungsbedingungen, Feuer, Überschwemmung, Aufruhr, Streiks, Unfälle, Krieg, behördliche Auflagen oder Maßnahmen der Regierung in ihrer hoheitlichen Eigenschaft, Maßnahmen ziviler oder militärischer Behörden, Maßnahmen oder Untätigkeit eines Lieferanten oder sonstigen Dritten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Versäumnis eines zugrundeliegenden Drittanbieters, einen Antrag rechtzeitig zu bearbeiten), Unterbrechung von Glasfasern oder Kabeln, Beschädigung von Unterwasserfasern, Unfähigkeit, Materialien, Arbeitskräfte oder Transportmittel zu beschaffen, Epidemien oder Katastrophen (jeweils als „höhere Gewalt“ bezeichnet).
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHUSS, ENTSCHÄDIGUNG
11.1. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Service Schedule, dem Serviceauftrag und soweit nach geltendem Recht zulässig, gibt weSystems keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen, Zusicherungen oder sonstigen Vereinbarungen (weder tatsächlich noch kraft Gesetzes, gesetzlich oder anderweitig) gegenüber dem Kunden oder Dritten in Bezug auf den Service oder die Ausrüstung ab und schließt diese ausdrücklich und in vollem Umfang aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bedingungen oder Garantien der Marktgängigkeit, zufriedenstellenden Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder anderweitig. weSystems stellt dem Kunden den Service wie hier angegeben zur Verfügung und hält ihn instand.
11.2. In keinem Fall haften die Drittlieferanten von weSystems gegenüber dem Kunden oder einer anderen Partei für Verluste oder Schäden, die sich aus der Erbringung von Dienstleistungen oder der Bereitstellung von Ausrüstung im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. In keinem Fall haftet eine Partei gegenüber der anderen Partei unter irgendwelchen Umständen, wie auch immer, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, für (i) entgangenen tatsächlichen oder erwarteten Gewinn, (ii) Einkommens- oder Umsatzverluste, (iii) Verlust des Firmenwerts, von Gelegenheiten, Geschäften oder Verträgen, (iv) Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Daten oder Technologie, (v) Betriebsunterbrechung, Ausfallkosten oder verschwendete Ausgaben oder Zeit, (vi) Verlust erwarteter Einsparungen, (vii) Verlust der Nutzung von Eigentum, (viii) Kosten für Ersatzleistungen, -ausrüstung oder -dienstleistungen, in jedem der vorgenannten Fälle, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt, oder um indirekte, besondere, zufällige, exemplarische, strafende oder Folgeschäden. Die Ausschlüsse in diesem Abschnitt gelten unabhängig davon, ob die Kosten, Verluste oder Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen von Mitarbeitern oder Beauftragten einer Partei verursacht wurden oder nicht, und unabhängig davon, ob sie über die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit solcher Verluste informiert war oder diese hätte vorhersehen können. Das einzige Rechtsmittel des Kunden für das Versagen oder die Nichterfüllung des Dienstes oder der Ausrüstung, um die Leistungs- und Serviceniveaus der anwendbaren Service Schedule zu erfüllen, besteht darin, eine Gutschrift zu erhalten oder den betroffenen Dienst zu stornieren, wie in der anwendbaren Service Schedule festgelegt. Die gesamte Haftung einer Partei gegenüber der anderen Partei für Ansprüche, Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Serviceauftrags übersteigt in keinem Fall den Betrag, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Datum des Auftretens des Anspruchs tatsächlich an weSystems für den betroffenen Service bezahlt hat. Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen gelten für alle Klagegründe und Ansprüche jeglicher Art, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diesem Serviceauftrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertragsbruch, Verletzung von Garantien oder Bedingungen, unter einer Entschädigung oder anderweitig (sofern nicht ausdrücklich vorgesehen), verschuldensunabhängige Haftung, Verletzung gesetzlicher Pflichten, Fahrlässigkeit, Falschdarstellung oder jede andere unerlaubte Handlung. Der Kunde erkennt die Angemessenheit der vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen an und akzeptiert sie. Für die Zwecke dieses Abschnitts 11 schließen alle Verweise auf eine Partei ihre verbundenen Unternehmen, Vertreter, Lieferanten, leitenden Angestellten, Direktoren, Aktionäre und Mitarbeiter ein.
11.3. Jede Vertragspartei schützt, verteidigt und entschädigt die andere Vertragspartei, ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Beauftragten und hält sie schadlos gegen alle Verbindlichkeiten, Behauptungen, Ansprüche, Verluste, Schäden, Kosten, Urteile und Klagegründe, die aus oder im Zusammenhang mit Sachschäden entstehen, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der entschädigenden Vertragspartei verursacht wurden, oder ihrer Angestellten, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Beauftragten oder Auftragnehmer bei der Erfüllung der Verpflichtungen der entschädigenden Partei im Rahmen dieses Vertrags, mit Ausnahme der Schäden, Kosten, Ausgaben und Haftungen, die auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der entschädigten Partei zurückzuführen sind.
11.4. Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung einer Partei aus oder schränkt sie ein: (i) für vorsätzliches Fehlverhalten; (ii) für Tod oder Körperverletzung, die durch grobe Fahrlässigkeit einer Partei verursacht wurden; (iii) für die Zahlung von bereits fälligen Gebühren (einschließlich etwaiger Fehlbeträge, Stornierungsgebühren oder sonstiger Gebühren für die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses); oder (iv) in Bezug auf jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften, Verluste, die sich aus diesem Dienstleistungsauftrag ergeben können, zu mindern.
12. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN & WIEDERVERKAUF DER DIENSTE
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass: (i) der Kunde allein dafür verantwortlich ist, alle Lizenzen, Genehmigungen und behördlichen Befugnisse für seinen Betrieb und die Bereitstellung der Dienste des Kunden, die die Dienste von weSystems beinhalten, für seine Endbenutzer und/oder andere Kunden einzuholen; und (ii) der Kunde allein dafür verantwortlich ist, alle örtlichen Genehmigungen, Zustimmungen von Vermietern, Zugangslizenzen und -erlaubnisse sowie andere Zustimmungen und Verzichtserklärungen einzuholen, die für die Installation von Einrichtungen und Geräten erforderlich sind, damit weSystems den Service bereitstellen und den Service nutzen kann. Die vom Kunden oder seinen Kunden, Lieferanten, Vertretern, Mitarbeitern oder Endbenutzern in Verbindung mit einem weSystems-Dienst verwendeten Geräte dürfen nicht: (a) den Dienst über Einrichtungen und Geräte von weSystems und seinen Lieferanten stören oder beeinträchtigen; (b) die Vertraulichkeit der über die weSystems-Dienste übertragenen Kommunikation beeinträchtigen; oder (c) eine Gefahr für die Mitarbeiter von weSystems oder die Öffentlichkeit darstellen. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach diesem Vertrag zur Verfügung stehen, kann weSystems nach eigenem Ermessen den Dienst nach einer entsprechenden Mitteilung aussetzen, wenn der Kunde die vorstehenden Sätze nicht einhält. weSystems übernimmt keine Haftung gegenüber Endbenutzern, Lieferanten und/oder Kunden des Auftraggebers, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diesem Serviceauftrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Die Verpflichtungen des Kunden gegenüber weSystems im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Serviceauftrags, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Zahlungsverpflichtungen, sind unabhängig von der Fähigkeit des Kunden, Zahlungen von seinen Endbenutzern und/oder Carrier-Kunden einzuziehen. weSystems ist nicht verpflichtet, aus irgendeinem Grund oder zu irgendeinem Zweck mit den Endbenutzern oder Kunden des Kunden zu interagieren. weSystems haftet nicht für die betrügerische Nutzung der Dienste durch den Kunden oder einen Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf betrügerische Anrufe. weSystems ist nicht verpflichtet, die Echtheit einer Nutzung der Dienste, die dem Konto des Kunden in Rechnung gestellt wird, zu überprüfen. Der Kunde schützt, verteidigt, entschädigt und hält weSystems, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Agenten schadlos gegen jegliche Haftung, Behauptungen, Ansprüche, Verluste, Schäden, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten), Urteile und Klagegründe, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen von Kunden des Kunden oder anderen Dritten ergeben, die sich auf diesen Abschnitt beziehen oder daraus entstehen.
13. AUSRÜSTUNG UND STANDORT
Der Kunde gewährt weSystems, seinen Vertretern und Auftragnehmern Zugang zu den Einrichtungen des Kunden und deren Nutzung, soweit dies für die Installation, den Anschluss, die Entfernung und die Wartung von Geräten, Einrichtungen und Systemen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen erforderlich ist. Der Kunde wird nicht zulassen oder veranlassen, dass Dienste, Einrichtungen oder Geräte von weSystems oder seinen Lieferanten ohne die schriftliche Zustimmung von weSystems umgestellt, verschoben, modifiziert, repariert oder verlagert werden. Der Kunde wird keine Pfandrechte oder andere Lasten, die auf solche Einrichtungen oder Ausrüstungen von weSystems oder seinen Lieferanten zu legen sind. Wenn der Kunde den Ort des im Rahmen dieses Serviceauftrags bereitgestellten Service verlegt oder ändert, zahlt der Kunde alle zusätzlichen Installations- und damit verbundenen Kosten, die mit einer solchen Verlegung verbunden sind. weSystems kann verlangen, dass der Kunde als Bedingung für den Erhalt des Dienstes die von weSystems gelieferte Kundenausrüstung (CPE) verwendet. Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, bleiben alle CPE das ausschließliche Eigentum von weSystems. Der Kunde sendet abgeschaltete oder fehlerhafte CPE in Übereinstimmung mit dem RMA-Verfahren von weSystems zurück, dass das Ausfüllen der erforderlichen Formulare und die Verwendung des von weSystems bereitgestellten Versandetiketts beinhaltet, falls zutreffend. Der Kunde zahlt weSystems die damit verbundene Gebühr für die Nichtrückgabe von Kundenendgeräten (oder, falls keine Gebühr für die Nichtrückgabe angegeben ist, den empfohlenen Verkaufspreis des Herstellers zum Datum dieses Serviceauftrags), die (i) nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Datum der Abschaltung oder dem Datum, an dem der Kunde ein neues Kundenendgerät als Ersatz für ein defektes Kundenendgerät erhält, an weSystems zurückgegeben werden oder (ii) beim Rückversand an weSystems beschädigt werden. Wenn der Kunde Eigentümer des CPE wird, unterstützt er weSystems bei allen administrativen Anforderungen, die mit diesem Eigentum verbunden sind.
14. STORNIERUNG DES SERVICES & ABSCHALTUNG
Alle Kundenanfragen zur Abschaltung eines Dienstes müssen über das weSystems-Ticketportal eingereicht werden. Alle alternativen Formen von Abschaltungsanträgen müssen von weSystems schriftlich genehmigt werden. Wenn der Kunde weSystems um die Abschaltung eines Dienstes bittet und der Kunde später seinen Antrag auf Abschaltung storniert, wird weSystems alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der Dienst nicht unterbrochen wird, kann aber keine Garantie gegen die Abschaltung übernehmen. weSystems wird keine Gutschriften für Serviceausfälle im Zusammenhang mit dem stornierten Antrag auf Unterbrechung der Verbindung gewähren, noch wird weSystems gegenüber dem Kunden für Schäden haftbar sein, die aus einem Serviceausfall im Zusammenhang mit einem stornierten Antrag auf Abschaltung der Verbindung resultieren. Alle alternativen Formen von Abschaltungsanträgen müssen von weSystems schriftlich genehmigt werden. Zur Klarstellung: Stornierungen durch den Kunden vor, am oder nach dem Datum des Servicebeginns für einen Dienst unterliegen den in Abschnitt 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Gebühren.
15. GENERELL
15.1. Abtretung. Jede Vertragspartei ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit diesem Serviceauftrag an ein verbundenes Unternehmen oder an ein Nachfolgeunternehmen im Rahmen einer Umstrukturierung oder Fusion ihres Unternehmens oder an einen Nachfolger im Rahmen eines Verkaufs oder einer Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens abzutreten. Eine andere Abtretung durch eine der Vertragsparteien ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig, die nicht unbillig verweigert werden darf. Die Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen überdauern jede Fusion oder Veräußerung einer der Parteien und sind für die Nachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger jeder Partei verbindlich.
15.2. Geltendes Recht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Serviceauftrag oder jedes andere anwendbare Vertragsdokument sowie alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten oder Ansprüche unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Serviceauftrag einschließlich eines Streits über seine Existenz, Wirksamkeit oder Kündigung oder die Konsequenzen seiner Ungültigkeit, unterliegen der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte an dem Ort in Deutschland, an dem weSystems ihren Sitz hat. Darüber hinaus ist weSystems berechtigt, an jedem Gerichtsstand ein Verfahren einzuleiten, an dem der Kunde seinen Sitz hat.
15.3. Auslegung, Trennbarkeit, Verzicht. Jede Vertragspartei erkennt an, dass diese Vereinbarung von den Vertragsparteien gemeinsam ausgearbeitet wurde und dass sie nicht durch Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden), die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, zum Abschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen veranlasst wurde, und erklärt sich damit einverstanden, dass ihr in Bezug auf diese keine Rechtsmittel zustehen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Recht widersprechen, nach dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen sind, oder sollte eine Bestimmung von einem Gericht, das für die Parteien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuständig ist, für ungültig erklärt werden, so gilt diese Bestimmung als neu formuliert, um die ursprünglichen Absichten der Parteien in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht so weit wie möglich wiederzugeben. Jede Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist von der Gesamtheit abtrennbar, und wenn eine Bestimmung für ungültig erklärt wird, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Unterlässt es eine der Parteien, eine der Bestimmungen oder ihre Rechte aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, oder verzichtet sie in einem Fall darauf, so ist dies nicht als allgemeiner Verzicht oder Verzicht auf irgendwelche Rechte auszulegen.
15.4. Vertraulichkeit. Keine der Parteien darf während der Laufzeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bis zu zwei (2) Jahre nach Ablauf oder Beendigung dieses Serviceauftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Informationen, einschließlich Tarifinformationen, an Dritte weitergeben, es sei denn, eine solche Offenlegung wird von einer staatlichen oder bundesstaatlichen Behörde verlangt, ist anderweitig gesetzlich vorgeschrieben oder ist in einem Verfahren zur Begründung oder Anwendung von Rechten oder Pflichten im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich. Alle Informationen oder Unterlagen, die zwischen den Parteien offengelegt werden, unterliegen den Bedingungen der von den Parteien gegebenenfalls abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung (Non Disclosure Agreement, NDA“), die durch Verweis einbezogen wird, als ob sie hierin enthalten wäre, und die für die Laufzeit des Dienstes und für zwei (2) Jahre danach gilt. Zur Klarstellung: Unter keinen Umständen darf eine der Parteien Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat, dazu verwenden, direkt mit Verkäufern, Auftragnehmern oder Kunden der anderen Partei einen Vertrag über den betreffenden Dienst oder einen Ersatz für diesen Dienst abzuschließen; diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen jedoch nicht so ausgelegt werden, dass sie eine der Parteien daran hindern, andere Telekommunikationsdienste oder Informationen zu kaufen, zu verkaufen oder zu nutzen, oder Nebenleistungen von oder an eine andere Einrichtung oder die Verwendung von unabhängig entwickelten Informationen zum Kauf, Verkauf oder zur Nutzung solcher Leistungen.
15.5. Drittbegünstigte. Die Zusicherungen, Verpflichtungen, Rechte und Vereinbarungen der Parteien, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, sind nicht für Dritte oder Personen, die nicht Vertragspartei dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, bestimmt und können von diesen auch nicht durchgesetzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Endbenutzer, Lieferanten und/oder Kunden des Kunden. Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht weSystems in keiner Beziehung zu den Kunden, denen der Kunde Dienstleistungen anbietet. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Serviceauftrags kein Treuhandverhältnis entsteht und stellt weSystems von allen Ansprüchen Dritter frei.
15.6. Überschriften und Auslegung. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und schränken die Bedeutung der Begriffe in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in keiner Weise ein oder beeinflussen sie anderweitig. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem Wortlaut auszulegen, ohne Rücksicht auf den Verfasser der einzelnen Bestimmungen.
15.7. Annehmbare Nutzung und Datenschutzrichtlinie. Der Kunde und seine Endbenutzer und Kunden müssen bei der Nutzung des/der Services die AUP von weSystems einhalten. Der Kunde verpflichtet sich, weSystems von jeglichen Verlusten, Schäden, Kosten oder Ausgaben freizustellen und zu verteidigen, die sich aus Ansprüchen oder Behauptungen Dritter ergeben, die sich aus einer angeblichen oder tatsächlichen Verletzung der AUP ergeben. Die Parteien erkennen die Datenschutzrichtlinien von weSystems auf der Website des Unternehmens an.
15.8. Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemacht werden, sind wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und per Overnight-Kurier, First-Class- oder zertifizierter Post oder elektronischer Zustellung (E-Mail) an die in diesem Serviceauftrag angegebene Adresse oder an eine andere Adresse, die von einer der Parteien der anderen mitgeteilt wird, zugestellt werden.
15.9. Gesamte Vereinbarung. Alle Dienstleistungen unterliegen den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Betriebs- und Service Schedules, Leitfäden und Service Level Agreements von weSystems, die auf die jeweilige Dienstleistung anwendbar sind (zusammen eine „Service Schedule“), sowie der Acceptable Use Policy („AUP“) von weSystems und allen Arbeitsanweisungen oder anderen schriftlichen Dokumenten (zusammen ein „SOW“) zwischen den Parteien, die für die Dienstleistung(en) gelten. weSystems stellt dem Kunden die Dienstleistungen zur Verfügung, wie sie in diesem Serviceauftrag beschrieben sind, der gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgestellt wurde, die die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung darstellen und alle früheren Angebote, Mitteilungen, Zusicherungen, Absprachen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien ersetzen. weSystems ist nicht an Bestimmungen in Bestellungen, Bestätigungen, Korrespondenz oder anderen Mitteilungen des Kunden gebunden, die von den Bestimmungen dieses Serviceauftrags abweichen, diese ergänzen, definieren oder klären und/oder zu ihnen in Widerspruch stehen, es sei denn, diese Abweichungen, Ergänzungen, Definitionen/Klärungen oder Widersprüche werden in einer schriftlichen, vom Kunden und weSystems unterzeichneten Vereinbarung, die ausdrücklich auf die entsprechenden Bestimmungen dieses Serviceauftrags verweist, ausdrücklich genannt.
15.10. Unterschrift. Dieser Serviceauftrag wird von beiden Parteien unterzeichnet. Als wesentlicher Bestandteil der Gegenleistung für den Abschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde bereit, die Befugnis eines Vertreters oder Mitarbeiters, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen, nicht anzufechten oder geltend zu machen.
15.11. Unabhängige Auftragnehmer. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten die Parteien für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unabhängige Auftragnehmer. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist das Verhältnis zwischen weSystems und dem Kunden nicht das von Partnern, Vertretern, Treuhändern oder Joint Ventures, und nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann als Partnerschaft, Agenturvertrag oder Joint Venture zwischen den Parteien angesehen werden, gleichgültig zu welchem Zweck.
15.12. Überleben. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmungen, die nach ihrem Sinn und Zusammenhang den Abschluss, die Erfüllung, die Beendigung, die Aussetzung, die Kündigung oder den Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen überdauern sollen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die hierin durch Verweis einbezogenen NDA-Bedingungen), bleiben bestehen.